Medizinische Hauskrankenpflege
Sozialsprengel Zell am Ziller
Die medizinische Hauskrankenpflege erfolgt über ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht. Sie wird nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung für die Dauer von vier Wochen gewährt. Die Sozialversicherungsanstalten leisten Kostenbeiträge, wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Anstaltspflege vermieden wird.
Die medizinischen Maßnahmen werden ausschließlich durch unser diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht. Tätigkeiten einer medizinischen Hauskrankenpflege: Abklopfen und Absaugen bei Sekretanschoppung, Beine bandagieren, Blasenkatheterismus, Blasenspülung, Blutentnahme, Darmeinlauf, Dauerkatheter- und Urinalpflege, Harnuntersuchungen, Inhalationen, Injektionen, Insulininjektionen, Magensonde legen, Medikamentenversorgung, uvm.