Sozialsprengel Zell am Ziller

Unsere Leistungen

... und Angebote

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Die Erfassung der Pflege- und Betreuungsleistungen erfolgt unmittelbar nach jedem Besuch beim Klienten und wird grundsätzlich mit einer Dauer von 15 Minuten erfasst und verrechnet, auch wenn dieser kürzer ist. Die darüber hinausgehende Zeit wird minutengenau verbucht und verrechnet. Für die Leistungen in der Pflege und Betreuung werden landeseinheitlich von der Tiroler Landesregierung Normkostensätze als Stundenhöchstsätze festgelegt. Diese werden auf der Homepage der Abteilung Pflege veröffentlicht (https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/). Unter Berücksichtigung der Einkommens- und Lebensverhältnisse hat der Klient einen Selbstbehalt zu leisten. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus der Summe der Einnahmen  abzüglich der Summe der Ausgaben.